Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.
Geltungsbereich

1.1
Die offBIT OHG erbringt Leistungen zu den nachstehenden Bedingungen. Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, die offBIT OHG hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn die offBIT OHG in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung/Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

1.2
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden.

2.
Vertragsschluss

2.1
Angebote sind freibleibend.

2.2
Ein Vertrag kommt erst mit der Erteilung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch die offBIT OHG zustande. Die Übersendung einer Rechnung, die Lieferung der bestellten Ware und die Erbringung der beauftragten Leistung kommen einer Auftragsbestätigung gleich. Dies gilt auch für Teillieferungen und Teilleistungen.

2.3
Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Form.

2.4
Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von offBIT OHG zu erbringenden Lieferungen und Dienstleistungen ändern, so ist dies schriftlich gegenüber der offBIT OHG zu äußern. Mit Zugang des schriftlichen Änderungswunsches verlängern sich sämtliche von offBIT OHG zugesagten Lieferfristen um einen angemessenen Zeitraum, sofern sie nicht unabhängig von der vertraglich geschuldeten Leistung sind oder ausdrücklich bestätigt werden. Ein Vertrag über den nach Kundenwunsch geänderten Leistungsumfang kommt abweichend von Ziff.2.2 nur durch Erteilung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch die offBIT OHG zustande.

3.
Preise und Vergütung

3.1
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise „ab Sitz der offBIT OHG“, ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.

3.2
Die offBIT OHG behält sich das Recht vor, die Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten. Diese werden dem Kunden auf Verlangen nachgewiesen.

3.3
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen von offBIT OHG eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

3.4
Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

3.5
Die Anfertigung von Entwürfen, Konzepten und sämtlichen sonstigen Tätigkeiten, die die offBIT OHG für den Kunden erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

3.6
Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallende Entgeltforderungen Dritter.

3.7
Die Vergütung für Leistungen der offBIT OHG, die nicht in der Lieferung von Waren bestehen erfolgt nach Zeitaufwand, sofern nichts anderes vereinbart ist. Dieser wird nach den jeweils gültigen Vergütungssätzen der offBIT OHG berechnet.

3.8
Von offBIT OHG erstellte Kostenvoranschläge sind unverbindlich.

4.
Zahlungsbedingungen und Fälligkeit der Vergütung

4.1
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.

4.2
Die offBIT OHG behält sich vor, angemessene Vorauszahlungen zu verlangen oder Forderungen jederzeit fällig zu stellen. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von offBIT OHG hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten.

4.3
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

4.4
Die Aufrechnung gegenüber der offBIT OHG ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Unter Kaufleuten ist ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht gegenüber der offBIT OHG ausgeschlossen.

5.
Lieferung

5.1
Der Beginn der von offBIT OHG angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.

5.2
Die offBIT OHG ist berechtigt Teillieferungen vorzunehmen.

5.3
Von offBIT OHG genannte Fristen, insbesondere Liefertermine, sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.

5.4
Mit Zugang eines schriftlichen Änderungswunsches nach 2.4 verlängern sich sämtliche von offBIT OHG zugesagten Lieferfristen um einen angemessenen Zeitraum, sofern sie nicht unabhängig von der vertraglich geschuldeten Leistung sind oder ausdrücklich bestätigt werden.

5.5
Die Einhaltung der Lieferverpflichtung von offBIT OHG setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages und die Unsicherheitseinrede (§ 321 BGB) bleiben vorbehalten.


5.6
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die offBIT OHG berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

5.7
Sofern die Voraussetzungen von Abs. Ziff.4.6 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

5.8
Alle Ereignisse höherer Gewalt, die die offBIT OHG nicht gemäß § 276 BGB zu vertreten hat, entbindet die offBIT OHG von der Erfüllung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen, solange diese Ereignisse andauern. Die offBIT OHG ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, wenn ein solches Ereignis eintritt; gleichzeitig ist die offBIT OHG gehalten, dem Kunden Mitteilung darüber zu machen, wie lange ein solches Ereignis voraussichtlich dauert. Falls ein solches Ereignis länger als drei Monate andauert, kann die offBIT OHG vom Vertrag zurücktreten. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

5.9
Die offBIT OHG haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von offBIT OHG zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von offBIT OHG ist ihr zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von offBIT OHG zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung von offBIT OHG auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

5.10
Die offBIT OHG haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von offBIT OHG zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

5.11
Im Übrigen haftet die offBIT OHG im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 5 % des Lieferwertes.

6.
Fremdleistungen

6.1
Die offBIT OHG ist nach Absprache berechtigt, die zur Auftragserfüllung nötigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu bestellen. Der Kunde verpflichtet sich in einem solchen Fall, die offBIT OHG entsprechende Vollmacht zu erteilen.

6.2
Soweit im Einzelfall nach Absprache Verträge über Fremdleistungen im Namen und für die offBIT OHG abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Kunde, die offBIT OHG im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freizustellen, die sich aus dem Vertragsschluß ergeben.

6.3
Der Kunde hat bei der Vergabe von Aufträgen nach Ziff. 6.1 keinerlei Anspruch auf Provisionen, Vermittlungsgebühren, Vergütungen oder ähnliches. Etwaige Ansprüche der in Satz 1 genannten Art stehen der offBIT OHG zu.

7.
Gestalterische Leistungen

7.1
Urheberrecht und Nutzungsrecht

7.1.1
Hat der Auftrag von offBIT OHG ganz oder teilweise eine gestalterische Leistung oder eine andere nach den Vorschriften des UrhG geschützte Leistung zum Gegenstand, so gelten hierfür zusätzlich die nachstehenden Bestimmungen:

7.1.2
An Leistungen im Sinne von Ziff. 7.1 werden Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

7.1.3
Alle Leistungen im Sinne von Ziff. 7.1 unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Sie dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von offBIT OHG weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung -auch von Teilen - ist unzulässig. Die Weitergabe an Dritte ist genehmigungspflichtig.

7.1.4
Die offBIT OHG überträgt dem Kunden die für den jeweils vertraglich vereinbarten Zweck erforderlichen einfachen Nutzungsrechte. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

7.1.5
Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Die offBIT OHG kann den Einsatz solcher Leistungen mit deren Vergütungszahlungen sich der Kunde im Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.

7.1.6
Die offBIT OHG hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die offBIT OHG zum Schadensersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens, beträgt der Schadensersatz 50% der vereinbarten Vergütung. Das Recht eines höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.

7.1.7
Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

7.1.8
Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für Entwürfe, Konzepte und Planungen, die nicht unmittelbar Gegenstand der Beauftragung sind. Dies gilt auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

7.2
Schutzrechtsverletzungen

7.2.1
Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf die offBIT OHG unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche des Kunden –nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die Nutzungsrechte erwerben.

7.2.2
Der Kunde verpflichtet sich der offBIT OHG nur Vorlagen zur Verfügung zu stellen, zu deren Vervielfältigung er berechtigt ist. Der Kunde stellt die offBIT OHG von allen Forderungen, die gegenüber Dritten aufgrund der Verletzung dieser Verpflichtung entstehen, frei.

8.
Testlieferungen und Demonstrationsversionen

Für Testzwecke gelieferte Gegenstände (Hardware, Software einschließlich Datenträger, Dokumentation) bleiben Eigentum von offBIT OHG. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarungen mit der offBIT OHG genutzt werden. Sie sind pfleglich zu behandeln und auf Verlangen jederzeit an die offBIT OHG herauszugeben. Bei kostenlosen Testinstallationen und Demoversionen haftet die offBIT OHG nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Auf Demonstrationsversionen enthaltene technische Nutzungsbeschränkungen dürfen nicht ausgeschaltet oder umgangen werden.

9.
Eigentumsvorbehaltssicherung

9.1
Die offBIT OHG behält sich das Eigentum an gelieferter Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die offBIT OHG nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch die offBIT OHG liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die offBIT OHG ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

9.2
Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

9.3
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde der offBIT OHG unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit Klage gemäß § 771 ZPO erhoben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der offBIT OHG die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den der offBIT OHG entstandenen Ausfall.

9.4
Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt der offBIT OHG jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt) der Forderung von offBIT OHG ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von offBIT OHG, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die offBIT OHG verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so kann die offBIT OHG verlangen, dass der Kunde der offBIT OHG die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

9.5
Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für die offBIT OHG vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, der offBIT OHG nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die offBIT OHG das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich MwSt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

9.6
Wird die Kaufsache mit anderen, der offBIT OHG nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt die offBIT OHG das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich MwSt) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde der offBIT OHG anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für die offBIT OHG.

9.7
Der Kunde tritt der offBIT OHG auch die Forderungen zur Sicherung ihrer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

9.8
Die offBIT OHG verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kundes insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der offBIT OHG.

10.
Gefahrtragung

10.1
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung /Rechnung nichts anderes ergibt, ist Leistungsort der Sitz von offBIT OHG.

10.2
Die Versendung von Waren sowie von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Kunden.

11.
Mängelhaftung

11.1
Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängelrügen sind schriftlich auszusprechen.

11.2
Soweit ein Mangel des Leistungsgegenstandes vorliegt, ist die offBIT OHG nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung ist die offBIT OHG verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

11.3
Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

11.4
Die offBIT OHG haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von offBIT OHG beruhen. Soweit die offBIT OHG keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

11.5
Die offBIT OHG haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die offBIT OHG schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

11.6
Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist die Haftung von offBIT OHG auch im Rahmen von Ziff. 12.3 auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

11.7
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

11.8
Im Rahmen der Service- und Installationsleistungen hat der Kunde für eine umfassende Datensicherung Sorge zu tragen. Die offBIT OHG übernimmt keine Haftung für Datenverluste bei Verstoß des Kunde gegen die Verpflichtung nach Satz 1.

11.9
Die offBIT OHG übernimmt keine Haftung für Auswirkungen von Installationen, die vom Kunden selbst vorgenommen werden.

11.10
Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.

11.12
Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.

12.
Gesamthaftung

12.1
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als unter Ziff.12 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

12.2
Die Begrenzung nach Ziff. 13.1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

12.3
Soweit die Schadensersatzhaftung der offBIT OHG gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

13.
Herstellergarantie

13.1
Gelieferte Waren unterliegen im Allgemeinen den Garantiebedingungen der Hersteller. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen nach § 11 setzt in einem solchen Falle voraus, daß der Kunde zunächst die Garantieansprüche, die ihm gegenüber dem Hersteller zustehen, außergerichtlich wahrnimmt.

13.2
Die offBIT OHG wird den Kunden bei der Geltendmachung dieser Rechte unterstützen.

14.
Schulung

14.1
Es besteht kein Anspruch auf Schulungsunterlagen.

14.2
Für Schulungen im Haus des Kunden hat dieser die entsprechende Räumlichkeit, sowie alle zur Schulung benötigte Hard- und Software zu stellen.

15.
Abwerbungsverbot

Der Kunde verpflichtet sich während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach, keine Mitarbeiter der offBIT OHG abzuwerben oder ohne Zustimmung der offBIT OHG anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde an die offBIT OHG eine der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.

16.
Exportkontrollvorschriften

Von offBIT OHG vertriebene Produkte unterliegen teilweise Beschränkungen der Exportkontrollvorschriften der USA und der Bundesrepublik Deutschland. Der Kunde wird dies respektieren.

17.
Rechtswahl, Erfüllungsort

17.1
Es gilt deutsches Recht; die Geltung von UN Kaufrecht ist ausgeschlossen. Erfüllungsort für den Auftrag, seine Ausführung und für Warenlieferungen ist Hamburg.

17.2
Gerichtsstand gegenüber Kaufleuten ist Hamburg.

18
Sollte eine der in den Allgemeinen Geschäftsgrundlagen von offBIT OHG enthaltene Bestimmung unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine wirksame Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.